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Es ist uns wichtig, dass die Kostenübernahme Ihrer
Behandlung durch Ihre private Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle
vor Aufnahme einer Therapie geklärt ist.
Aufgrund der vielfältigen Reglementierungen, Beschränkungen
und Budgetierungen haben wir uns bewusst gegen eine „Kassenzulassung“
entschieden.
Wir liquidieren nach der „Gebührenordnung für Ärzte“
(GOÄ) überwiegend im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von
allen Privaten Krankenkassen (PKK) und Beihilfestellen (BHS) anerkannt
wird.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der für Sie relevanten häufigsten
Gebührenziffern.
Psychiatrisch-fachärztliche
Leistungen
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Für diese Leistungen ist seitens Ihrer PKK
und BHS keine Genehmigung erforderlich.
Die Beträge in EUR entsprechen dem 2,3-fachen Satz:
Ziffer 801 + 806 : Fachärztliche Untersuchung & Behandlung
= € 67,04
Ziffer 1: Beratung, telefonisch oder per e-mail = € 10,72
Ziffer 5: Symptombezogene Untersuchung = € 10,72 |
Psychotherapeutische
Leistungen
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Die ersten 5 Sitzungen sind als „Probatorische
Sitzungen“ nicht
genehmigungspflichtig.
Anhand eines von uns erstellten Gutachtens entscheidet Ihre Krankenkasse
über die Indikation einer weiterführenden Therapie.
Die Anzahl der genehmigten Sitzungen hängt von der Diagnose und
dem therapeutischen Verfahren ab (z.B. Verhaltenstherapie 25-45 Sitzungen).
Ziffer 808 : Erstellen eines Gutachtens = € 53,61 (+ Schreibgebühr)
Ziffer 860: Biographische Anamnese = € 123,34
Ziffer 861 : Tiefenpsychologische Einzelsitzung (50 min) = €
92,50
Ziffer 870 : Verhaltenstherapeutische Einzelsitzung (50 min) = €
100,55 |
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